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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN – STUDIO

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen an:

1. Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung der Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Für Pauschalangebote, die nach der Preisliste zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Posten auf Wunsch des Mieters nicht benutzt werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.

2. Mietzeit
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Räumlichkeiten und Geräte verbindlich bestellt sind. Die Mietzeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Sofern keine schriftlich abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird eine Overtime-Mietgebühr fällig. Die Mietgebühr muss unabhängig davon bezahlt werden, ob die Räumlichkeiten oder Geräte tatsächlich benutzt wurden.

3. Option/Stornokosten
Erteilte Optionen müssen schriftlich (E-mail, Fax, Brief) bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Mietzeitraum eingehen, teilt snap-studios dies dem Kunden mit der ersten Option unmittelbar mit. Dieser hat die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden die Option in eine Festbuchung umzuwandeln. Erfolgt dies in der Zeit nicht, so hat die erste schriftliche Buchung Vorrang.
Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von 4 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von 4  Wochen bis zum Zeitpunkt von 2 Wochen vor Mietbeginn sind Stornokosten von 50 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als 2 Wochen vor
Mietbeginn ist 100 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Soweit eine anderweitige Vermietung möglich ist, entfallen die Stornokosten entsprechend der Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses.

 

4. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Räumlichkeiten oder Geräte an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Räumlichkeiten und Geräte berechtigt.

5. Schäden und Haftung
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallschäden.
Der Mieter hat die Räumlichkeiten und Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung der bei der Übernahme ausdrücklich gerügten Mängel.

Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten in den Räumlichkeiten, am Inventar, an den Geräten oder Zubehörteilen oder Verlusten ist uns in jedem Fall unverzüglich Mitteilung zu machen. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar oder Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

Der Vertragspartner / Mieter erklärt mit Annahme des Mietvertrags/ Auftrages ausdrücklich, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe verfügt.

6. Zahlungsbedingungen
Die Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einer über zwei Wochen hinausgehenden Mietdauer können wir Abschlagszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungstermine sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Räumlichkeiten und Geräte zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Kreditzins von mindestens 10 % als Verzugsschaden zu berechnen.

7. Nebenabreden/ Gerichtsbarkeit
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

8. Firma und Preislisten
Snap ist immer bemüht besten Service und Qualität zu bieten. Wir veröffentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen. Da unsere Informationen zum größten Teil auf Herstellerangaben beruhen, können wir für ihre Richtigkeit keine Garantie übernehmen. Natürlich behalten wir uns Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vor.

 

Allgemeine Mietbedingungen – RENT

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen an:

1.Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.

2. Mietzeit
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind. Die Geräte sind entweder am Vortag (nach Absprache) zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr oder am ersten Miettag ab 8:30 Uhr abholbereit. Die Geräte müssen am letzten Miettag bis 18:00 Uhr oder am Folgetag (nach Absprache) zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr zurückgegeben sein, ansonsten wird ein weiterer Miettag berechnet.
Die Mietgebühr muss unabhängig davon bezahlt werden, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.

3. Option
Erteilte Optionen müssen schriftlich (E-mail, Fax, Brief) bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Mietzeitraum eingehen, teilt snap dies dem Kunden mit der ersten Option unmittelbar mit. Dieser hat die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden die Option in eine Festbuchung umzuwandeln. Erfolgt dies in der Zeit nicht, so hat die erste schriftliche Buchung Vorrang.

Bei Kündigung bis zu 14 Werktage vor Mietbeginn werden 50% des vereinbarten Mietpreises als Stornokosten berechnet. Bei einer Kündigung nach diesem Zeitraum ist die Gesamtmiete zu zahlen. Vorfinanzierte Fremdkosten werden zu 100% berechnet.

4. Transport
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung von uns Beauftragten. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.

5. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen unserer Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch den Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

6. Schäden und Haftung
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallschäden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung der bei der Übernahe ausdrücklich gerügten Mängel. Von allen während der Mietsdauer auftretenden Defekten an den Geräten oder Zubehörteilen oder Verlusten ist uns in jedem Fall binnen drei Tagen Mitteilung zu machen. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangsnahme ausdrücklicht gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

7. Zahlungsbedingungen
Die Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einer über zwei Wochen hinausgehenden Mietdauer können wir Abschlagszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungstermine sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Kreditzins von mindestens 10 % als Verzugsschaden zu berechnen.

8. Nebenabreden/ Gerichtbarkeit
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

9. Firma und Preislisten
Snap ist immer bemüht besten Service und Qualität zu bieten. Wir veröffentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen. Da unsere Informationen zum größten Teil auf Herstellerangaben beruhen, können wir für ihre Richtigkeit keine Garantie übernehmen. Natürlich behalten wir uns Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vor.

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